ANNIKA HIRSCH /// Fachanwältin für Strafrecht

KOSTEN

Ein erstes Informationsgespräch über die Kosten der Übernahme eines Mandates ist natürlich kostenfrei. Häufig wird aber nur eine ungefähre Einschätzung möglich sein, weil die Kosten der Strafverteidigung sich nach Umfang und Bedeutung der Sache richten, die zu Beginn des Mandats nicht immer richtig eingeschätzt werden können.

Grundsätzlich richtet sich mein Honorar nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungs­gesetzes (RVG). In Einzelfällen, zum Beispiel bei enormem Umfang der Ermittlungsakten, sind die gesetzlichen Gebühren allerdings nicht kostendeckend. Für solche Fälle sieht das RVG die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung vor, die in der Festlegung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars bestehen kann. Das kann für Sie den Vorteil haben, dass zunächst schwer überschaubare Kosten von Anfang an verbindlich und transparent sind.

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie überhaupt einen Anwalt einschalten wollen, kann eine Erstberatung sinnvoll sein. Sie gewinnen so eine Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen. Die Gebühr für die Erstberatung von Verbrauchern ist gesetzlich auf maximal 190 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) beschränkt, kann aber auch darunter liegen. Wenn Sie dann im Anschluss an die Erstberatung entscheiden, dass ich für Sie tätig werden soll, wird das Honorar auf die weitere Vergütung angerechnet.

Leider gibt es immer wieder Mandanten, die die Leistung eines Anwalts voll in Anspruch nehmen und nach Durchführung des Auftrages nichts bezahlen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich regelmäßig erst bei Erhalt eines angemessenen Vorschusses tätig werde.

Einfach hier kostenlos anfragen!