ANNIKA HIRSCH /// Fachanwältin für Strafrecht

ARBEITSBEREICHE

Von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit an habe ich mich auf Strafrecht konzentriert. Ich arbeite auf allen Gebieten des Strafrechts. Dazu gehören neben dem Gebiet des allgemeinen Strafrecht beispielsweise das Betäubungsmittelstrafrecht und das Verkehrsstrafrecht. Ich übernehme auch Mandate im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeld, Fahrverbot) sowie auf dem verwaltungsrechtlichen Gebiet des Fahrerlaubnisrechts (MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis).

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, haben Sie jederzeit das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Ich verteidige Beschuldigte im Ermittlungsverfahren (z.B. bei polizeilicher Vorladung, erkennungsdienstlicher Behandlung, Inhaftierung, Hausdurchsuchung), im Zwischenverfahren (wenn Sie eine Anklageschrift bekommen haben), im Hauptverfahren (Gerichtsverhandlung, Strafbefehl), aber auch nach Verurteilung zwecks Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung und Revision) oder im Vollstreckungsverfahren.

Effektive und engagierte Strafverteidigung endet nicht mit der Rechtskraft eines Urteils. Abgesehen von den begrenzten Möglichkeiten der Wiederaufnahme eines Verfahrens, gibt es auch bei der Vollstreckung von Strafen und Maßregeln viele Einwirkungsmöglichkeiten der Verteidigung.

Zum Beispiel kann bei Geldstrafen Zahlungsaufschub, Ratenzahlung oder die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit durchgesetzt werden. Bei Freiheitsstrafen kann darauf hingewirkt werden, dass möglichst früh die Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung ausgesetzt wird, oder dass eine laufende Bewährung nicht widerrufen wird.

Bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nehme ich als Verteidigerin vor allem ärztliche und therapeutische Aspekte in den Blick und wirke aktiv darauf hin, dass die zuständige Strafvollstreckungskammer bei den mindestens jährlich stattfindenden Anhörungen des Untergebrachten sorgfältig prüft, ob die Voraussetzungen der Unterbringung nach wie vor gegeben sind.

Für junge Beschuldigte gilt mit dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) ein besonderes Strafverfahrensrecht, das sich in vielen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet und ganz andere Möglichkeiten der Verteidigung bietet. Auch die möglichen Sanktionen sind hier andere als bei Erwachsenen.

In Jugendstrafverfahren ist aber nicht nur rechtliches und praktisches Spezialwissen im Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht erforderlich. Denn häufig stehen junge Menschen ganz unterschiedlichen Erwartungen von Eltern, befreundeten Mitbeschuldigten und Justiz gegenüber.

Gleichzeitig werden in Jugendstrafverfahren oft entscheidende Weichen für die Zukunft des Jugendlichen gestellt. In dieser Situation bin ich eine kompetente Ansprechpartnerin, die sich allein den Interessen des Jugendlichen verpflichtet fühlt.

Auch als Zeuge oder Zeugin in einem Strafverfahren haben Sie das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen. Das kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Aussage bedroht werden, wenn Sie sich durch Ihre Aussage selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen, wenn Sie gegen Angehörige aussagen sollen, oder wenn Sie sich bei Ihrer Aussage unangemessen behandelt fühlen.

Besondere Rechte im Strafverfahren haben Sie, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Sie können mich dann z.B. einschalten, um laufend über den Stand des Verfahrens informiert zu sein. Anwaltlicher Beistand ist auch sinnvoll, wenn es um die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen geht.

Opfer und Hinterbliebene berate ich außerdem über die Möglichkeit, als Nebenkläger gestaltend Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, bei Bedarf übernehme ich die Nebenklagevertretung. Zur Wahrnehmung von Opferrechten gehört auch die umfassende Beratung über Möglichkeiten des Opferschutzes nach dem Gewaltschutzgesetz und des Opferentschädigungsrechts.